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Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Ein kompetenter Testamentsvollstrecker kann das Vermögen schützen und Streit um das Erbe verhindern. Der Testamentsvollstrecker ist Verwalter und Treuhänder des Nachlasses und vollstreckt als solcher den letzten Willen des Erblassers. Er sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse, macht die Erbschaftsteuererklärung und wacht über die Einhaltung von Auflagen. Bei einer Erbengemeinschaft betreibt er die Verteilung unter den Erben. Hierzu stellt er einen Teilungsplan auf und hört die Erben an. Damit kann er den Nachlass vor einer drohenden willkürlichen Zerschlagung bewahren. Hat der Erblasser eine Dauervollstreckung angeordnet, verwaltet er als Testamentsvollstrecker den Nachlass über die Abwicklung des Erbfalls hinaus.

Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten, weil sie z.B. unerfahren oder gar minderjährig sind. Auch ein drohender Zugriff ungeliebter Dritter wie Gläubiger, Sozialbehörden oder Ex-Gatten auf das Vermögen macht eine Testamentsvollstreckung erforderlich.

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